Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Deutschland
24. Januar 2023
Hey liebe Angelfreunde,
da die Schonzeit bevor steht habe ich mal einen kleinen Beitrag für euch zusammengefasst.
Um Fischbestände in Deutschland zu erhalten, gibt es Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten. Diese sorgen dafür, dass die Fische während ihrer Laich- und Fortpflanzungszeit nicht gestört werden und sich so ohne Probleme fortpflanzen können.
Innerhalb von Niedersachsen gelten die Schonzeiten nicht nur für die Binnengewässer, sondern sind auch für die angrenzenden Küstengewässer, also die Nordsee.
Jedes Bundesland kann hierbei die Schonzeiten und Mindestmaße individuell festlegen, sodass diese nicht für alle Gewässer gleich sind in Deutschland. Daher ist es sehr empfehlenswert, dass du dich vor dem Angeln darüber zu informierst, ob eine bestimmte Fischart gerade geschützt ist. Gerade wenn du Urlaub in einem anderen Bundesland machst, solltest du besonders Acht geben!
Schonzeit und Mindestmaß für Niedersachsen
Fischart | Schonzeit Start | Schonzeit Ende | Mindestmaß |
Aal | – | – | 35 cm |
01.03. | 15.05. | 30 cm | |
15.10. | 15.02. | 25 cm | |
– | – | 35 cm | |
Flusskrebs | 01.11. | 30.06. | 11 cm |
Glattbutt | – | – | – |
Edelkrebs | 01.11. | 30.06. | 11 cm |
01.02. | 15.04. | 45 cm | |
Lachs | ganzjährig | ganzjährig | – |
Maräne | 01.10. | 31.12. | – |
ganzjährig | ganzjährig | – | |
Meeräsche | – | – | – |
ganzjährig | ganzjährig | – | |
Quappe | – | – | 35 cm |
ganzjährig | ganzjährig | – | |
– | – | 25 cm | |
Steinbutt | – | – | 30 cm |
Stör | – | – | 100 cm |
– | – | 50 cm | |
Zährte | 01.05. | 31.07. | – |
15.03. | 30.04. | 40 cm | |
Zope | 01.04. | 31.05. | – |
Auch wenn das Fischereigesetz und die darin festgehaltenen Schonzeiten auf Länderebene festgelegt werden, so können etwa Vereine oder einzelne Verbände jeweils trotzdem eigene Schonzeiten für ihre Gewässer festlegen. Bei uns im Fischereiverein Hannover z.B. ist es verboten während der Raubfischschonzeit vom 01.02. - 30.4. das Angeln auf Hecht und vom 01.03 – 31.05 das Angeln auf Zander auszuüben. Nicht eingesetzt werden darf der Köderfisch vom 01.02 – 30.04.
Wird innerhalb der Hechtschonzeit der Kunstköder eingesetzt so ist zwingend zu beachten, dass der Köder max. 8 Zentimeter lang und nur mit einem Einzelhaken bestückt ist, um auf Barsch zu fischen.
Wichtig dabei ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Schonzeiten zwar nicht verkürzt, aber verlängert werden können. Daher ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld beim Pächter des jeweiligen Gewässers über die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße informierst, um nicht gegen diese zu verstoßen. In der Regel können die Regelungen auf der Webseite des Pächters eingesehen werden. Auch mit der Ausgabe des Erlaubnisscheins werden häufig Infozettel ausgegeben, auf denen die relevanten Informationen zu finden sind.
In der Schonzeit gefangene, untermaßige, außerhalb der Entnahmefenster liegende und oder mit Fangverbot belegte Fische sind sofort mit der notwendigen Sorgfalt in das Wasser zurückzusetzen und – sofern einfach möglich – im Wasser vom Haken zu lösen.
Wird ein Fisch während der Schonzeit gefangen, so kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Kann einem Angler der Tatbestand des Vorsatzes nachgewiesen werden, so kann neben dem Bußgeld auch sämtliche Angelausrüstung, die er zum Zeitpunkt der Tat mit sich führt, eingezogen werden. Bei uns in Niedersachsen kann die Bußgeldhöhe bis zu 5000€ betragen, in Berlin und Brandenburg sogar bis zu 50.000€.
Dann hoffe ich mal das ich euch mit den Infos weiterhelfen konnte, also Freunde informiert euch immer über eure Gewässer, die ihr befischen wollt.
Allzeit stramme Schnüre, euer Alex aka @kanal_kirschenpfluecker